Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 28.5.2018)AG = Auftraggeber; AN = Auftragnehmer (Fa. Mazuheli)1. Geltung1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (Firma Mazuheli Metalltechnik GmbH) und natürlichenund juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüberunternehmerischen Kunden auch füralle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oderFolgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unsererAGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.mazuheli.at)1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zuihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang beiuns nicht ausdrücklich widersprechen.2. Angebot/Vertragsabschluss2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen imZusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durchunsere schriftliche Bestätigung verbindlich.2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungenoder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen,die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragungzugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kundediese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischenKunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.2.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.2.5. Vertragssprache und Vertragsabwicklungssprache ist Deutsch.3. Preise3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, bestehtAnspruch auf angemessenes Entgelt.3.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wirgesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangelsEntgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.3.4. Bei Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zugrunde gelegt, dies sowohl bei schräggeschnittenen und ausgeklinkten Profilen als auch bei gebogenen Profilen, Handläufen und dgl. sowie beiStiegen-, Balkon- und Schutzgeländern, Einfriedungen und dgl. Bei Verrechnung eines Flächenmaßes wird stetsdas kleinste, die ausgeführte Fläche umschreibende Rechteck zugrunde gelegt. Die Verrechnung nach Gewichterfolgt durch Wägung. Ist eine Wägung nicht möglich, ist das Handelsgewicht maßgeblich. Für Formstahl undProfile ist das Handelsgewicht, für Stahlblech und Bandstahl sind je mm der Materialdicke 80 N/m² anzusetzen;die Walztoleranz ist jeweils enthalten. Den so ermittelten Massen werden bei geschraubten, geschweißten undgenieteten Konstruktionen für die verwendeten Verbindungsmittel 3% Prozent zugeschlagen;4. Beigestellte Ware4.1. Vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.5. Zahlung5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Restnach Leistungsfertigstellung fällig.5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischenKunden schriftlichen – Vereinbarung.5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen inHöhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadensbleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse inZahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zurErfüllung durch den Kunden einzustellen. Dies ist dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Mit Zustellung dieserMitteilung wird der Auftrag hinsichtlich der Zahlungsbedingungen dahingehend einvernehmlich abgeändert, alsder gesamte noch restlich aushaftende Werklohn zur sofortigen Zahlung fällig wird.5.6. Wir sind dann auch berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist mit sofortiger Wirkung vom Vertragzurückzutreten und alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mitdem Kunden, fällig zu stellen!5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestelltoder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu,Seite 2 von 5soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen,sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) undwerden der Rechnung zugerechnet.5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich derKunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 7,50soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.6. Bonitätsprüfung6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke desGläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA AlpenländischerKreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KGund Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.7. Mitwirkungspflichten des Kunden7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischensowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vorVertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrundeinschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lageverdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstigeHindernisse baulicher Art, Grenzverläufe sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie dieerforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zurVerfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.7.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolgefalscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durchBehörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin,sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oderErfahrung über solches Wissen verfügen musste.7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengensind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.7.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthaltder Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.8. Leistungsausführung8.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführunggelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfallausgehandelt wird.8.2. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sindzulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.9. Leistungsfristen und Termine9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nichtverschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unseremEinflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davonunberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an denVertrag unzumutbar machen.9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnendeUmstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäßPunkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermineentsprechend hinausgeschoben.9.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn derenEinhaltung schriftlich zugesagt wurde.9.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nachSetzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischenKunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.10. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges10.1. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schädena) an bereits vorhandenen Beständen als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehlerb) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zuverantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.10.2. Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen.10.3. Schutzanstriche halten drei Monate.11. Kraneinsatz mit Bedienpersonal für div. HebearbeitenDer Einsatzort für die Kräne wurde von uns nicht besichtigt. Aufgrund der Kundenangaben stellen wir den Kranmit Fahrer zur Verfügung. Sollte der, entsprechend Ihren Angaben, zur Verfügung gestellte Kran für dieSeite 3 von 5durchzuführenden Arbeiten nicht geeignet sein, so entstehen dem AN keine Schadenersatzansprüche durch denAG. Anfallende Mehrkosten sind durch den AG zu ersetzen. Bei Einsätzen mit Bedienpersonal gilt eineMindestverrechnung von 2,5 Stunden exkl. An- und Abfahrtszeiten.Falls bei der Durchführung des Auftrages, Schäden jeglicher Art beim Auftraggeber oder gegenüber Dritteentstehen, wird die Haftung von Mazuheli-Metalltechnik bzw. Schadenersatzansprüche gegen Mazuheli-Metalltechnik ausdrücklich ausgeschlossen und geht auf den Auftraggeber über. Das gilt auch für Flurschäden,welche durch das Befahren und die Kranposition entstehen- hier wird ausnahmslos keine Haftung vomAuftragnehmer übernommen!!12. Behelfsmäßige Instandsetzung12.1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständenentsprechende Haltbarkeit.13. Gefahrtragung13.1. Die Gefahr für von uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialienund Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.14. Annahmeverzug14.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mitVorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigungder ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfenwir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialienanderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer denjeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.14.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Warebei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr zusteht.14.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nachangemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.14.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhevon 28 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kundenverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden istvom Verschulden unabhängig.14.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht diesesRecht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.15. Eigentumsvorbehalt15.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlungunser Eigentum.15.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namensund der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.15.3. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten.15.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, dieVorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben,wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihnunter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglosgemahnt haben.15.5. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unsererVorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.15.6. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltswaresoweit für den Kunden zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.15.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.15.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieserausdrücklich erklärt wird.15.9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig undbestmöglich verwerten.16. Schutzrechte Dritter16.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcherSchöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung desLiefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatzder von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer dieUnberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.16.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.16.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemesseneKostenvorschüsse zu verlangen.17. Unser geistiges Eigentum17.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unserenSeite 4 von 5Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.17.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere dieWeitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur- Verfügung-Stellung einschließlich auch nurauszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.17.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehungzugegangenen Wissens Dritten gegenüber.17.4. Wurden von uns im Rahmen von Vertragsanbahnung, -Abschluss und –Abwicklung dem KundenGegenstände ausgehändigt, welche nicht im Rahmen der Leistungsausführung geschuldet wurden (zB Farb-,Sicherheitsbeschlagmuster, Beleuchtungskörper, etc), sind diese binnen 14 Tagen an uns zurückzustellen.Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht fristgerecht nach, dürfen wir einen pauschaliertenSchadenersatz in Höhe von 10% des Auftragsvolumens ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vomKunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vomVerschulden unabhängig.18. Gewährleistung18.1. Wir leisten für unsere Produkte Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Fristen abRechnungsdatum.Für elektrische Antriebe u. E-Motoren, automatische Schiebetüren, Sektionaltore mit E-Antrieb beträgt dieGewährleistung 6 Monate. Ein Gewährleistungsanspruch für Glasbruch (Glasbruchrisiko) oderOberflächenkratzer nach Übergabe ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Gewährleistungszeiten tritt imFalle gerechtfertigter Beanstandungen nicht ein. Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware vomKunden oder Dritten unsachgemäß montiert, und/oder mangelhaft in Stand gehalten und/oder verwendet wurde;ferner wenn Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden selbst oder dessen Beauftragten durchgeführtwurden. Natürliche Abnützung, sowie Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind,sind von der Gewährleistung jedenfalls ausgeschlossen.Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr abRechnungsdatum.18.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) derFertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hatoder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.18.3. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kundenbehauptenden Mangels dar.18.4. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versucheeinzuräumen.18.5. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandeneAufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.18.6. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereitsvorhanden war.18.7. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgangnach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens8 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls indieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.18.8. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche einweitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kundenunverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.18.9. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.18.10. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davonsind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren.18.11. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerischeKunde.18.12. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.18.13. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen,Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den geliefertenGegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.19. Haftung19.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit,Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.19.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrageiner allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.19.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitungübernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglichausgehandelt wurde.19.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monatengerichtlich geltend zu machen.19.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter undErfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mitdem Kundenzufügen.19.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung,Seite 5 von 5Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage,Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, odernatürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht derHaftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofernwir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.19.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigeneoder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport,Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zurInanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, diedem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).20. Salvatorische Klausel20.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nichtberührt.20.2. Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehendvom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnisder unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.21. Allgemeines21.1. Es gilt österreichisches Recht.21.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.21.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens – Feldbach21.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und demunternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.22. Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzverarbeitungsklausel)22.1 AN und AG befolgen die geltenden datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und die Datenschutz-Grundverordnung (gültig per 25. Mai 2018) entsprechend Ihrer jeweiligen Rolle als Verantwortlicher bzw.Auftragsverarbeiter.22.2 Zu den personenbezogenen Daten zählen insbesondere Kundendaten (Name, Adresse, Kontaktdaten, E-Mail) und Legitimationsdaten (Ausweisdaten und Gewerbeschein). Der AN verarbeitet alle personenbezogenenDaten die vom AG im Rahmen der Geschäftsbeziehung übermittelt werden. Alle Daten werden zum Zweck desvom AG erhaltenen Auftrages verarbeitet und genutzt.22.3 Die Verarbeitung der Daten ist zur ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung erforderlich. Der AG muss jeneDaten bereitstellen, die für die Durchführung des Auftrages notwendig sind.22.4 Empfänger der Daten sind nur diejenigen MitarbeiterInnen, die zur Erfüllung der vertraglichen undgesetzlichen Pflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen die Daten benötigen.22.5 Die Daten werden vom AN nur solange aufbewahrt, wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Der ANspeichert personenbezogene Daten, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oderVerjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.